Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über den Förderlotsen die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Kultur - #KreativKiel Förderung
Inhaltliche Förderkriterien |
Unterschiedliche Förderprogramme zur Stärkung der Kieler Kultur- und Kreativwerkstatt |
Projektlaufzeit |
2021 bis 2023 |
Einsendeschluss |
30.06. des Vorjahres für die jeweilige Förderperiode |
gesamte Fördersumme |
Betrag ist abhängig von der Art der Förderung |
Max. Fördersumme pro Projekt |
150.000 EUR |
Förderfähige Kosten |
• Instandhaltungskosten der Immobilie, die dem üblichen Renovierungs- und Reparaturbedarf entsprechen • Mietkosten sowie ggf. Mietkostenzuschüsse, die an die Mieter weiter gegeben werden • Personalkosten, wobei Mitarbeitende nicht besser gestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst • Ausstattung mittleren Standards (z.B. Inventar, EDV) • Sachkosten (u.a. für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Reisekosten, Beratungskosten zur Professionalisierung des Zentrums) |
Nicht förderfähige Kosten |
• Kosten für den Erwerb des Grundstücks • Eigenleistungen • Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungskosten |
Sonstiges |
keine Angaben |
Ansprechpartner*in |
Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturbüro Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel Telefon: 0431 - 90 13 40 8 E-Mail: kulturamt@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kieler-spendenparlament.de |
Inhaltliche Förderkriterien | Unterschiedliche Förderprogramme zur Stärkung der Kieler Kultur- und Kreativwerkstatt |
Projektlaufzeit | 2021 bis 2023 |
Einsendeschluss | 30.06. des Vorjahres für die jeweilige Förderperiode |
gesamte Fördersumme | Betrag ist abhängig von der Art der Förderung |
Max. Fördersumme pro Projekt | 150.000 EUR |
Förderfähige Kosten | • Instandhaltungskosten der Immobilie, die dem üblichen Renovierungs- und Reparaturbedarf entsprechen • Mietkosten sowie ggf. Mietkostenzuschüsse, die an die Mieter weiter gegeben werden • Personalkosten, wobei Mitarbeitende nicht besser gestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst • Ausstattung mittleren Standards (z.B. Inventar, EDV) • Sachkosten (u.a. für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Reisekosten, Beratungskosten zur Professionalisierung des Zentrums) |
Nicht förderfähige Kosten | • Kosten für den Erwerb des Grundstücks • Eigenleistungen • Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungskosten |
Sonstiges | keine Angaben |
Ansprechpartner*in | Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturbüro Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel Telefon: 0431 - 90 13 40 8 E-Mail: kulturamt@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kieler-spendenparlament.de |