Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Förderbudgets für Seniorenprojekte
Inhaltliche Förderkriterien |
Kiel oder LHK ansässig und muss der Bedarfsplanung der LHK entsprechen Schwerpunkte: Bürgerschaftliches Engagement/ Mehrgenerationen , Menschen mit Demenz |
Projektlaufzeit |
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss |
schriftlich bis zum 12. August 2022 |
gesamte Fördersumme |
510.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
2.500 Euro, Eigenmittel nicht zwingend erforderlich |
Förderfähige Kosten |
Personalkosten, Sachkosten, Anschaffungen (Sportvereine bis max. 5.000 Euro und alle anderen bis max. 500 Euro) |
Nicht förderfähige Kosten |
Bauvorhaben, Investitionskosten |
Sonstiges |
• Antrag muss in schriftlicher Form gestellt werden (nicht mehr als zwei DIN-A4- Seiten lang) • über die Anträge entscheidet, unter Beteiligung des Beirates für Seniorinnen und Senioren, der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit • eine einmalige Förderung |
Ansprechpartner*in |
Landeshauptstadt Kiel Amt für Soziale Dienste Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel Katrin Deba Telefon: 0431 90 14 82 7 E-:Mail: Katrin.Deba@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/aelterwerden/projekte.php |
Inhaltliche Förderkriterien | Kiel oder LHK ansässig und muss der Bedarfsplanung der LHK entsprechen Schwerpunkte: Bürgerschaftliches Engagement/ Mehrgenerationen , Menschen mit Demenz |
Projektlaufzeit | bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss | schriftlich bis zum 12. August 2022 |
gesamte Fördersumme | 510.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | 2.500 Euro, Eigenmittel nicht zwingend erforderlich |
Förderfähige Kosten | Personalkosten, Sachkosten, Anschaffungen (Sportvereine bis max. 5.000 Euro und alle anderen bis max. 500 Euro) |
Nicht förderfähige Kosten | Bauvorhaben, Investitionskosten |
Sonstiges | • Antrag muss in schriftlicher Form gestellt werden (nicht mehr als zwei DIN-A4- Seiten lang) • über die Anträge entscheidet, unter Beteiligung des Beirates für Seniorinnen und Senioren, der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit • eine einmalige Förderung |
Ansprechpartner*in | Landeshauptstadt Kiel Amt für Soziale Dienste Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier Stephan-Heinzel-Straße 2 24116 Kiel Katrin Deba Telefon: 0431 90 14 82 7 E-:Mail: Katrin.Deba@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/aelterwerden/projekte.php |