Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Gemeinsam Kiel gestalten
Inhaltliche Förderkriterien |
neue nachhaltige Projekte die Stadteile, nachbarschaftliche Zusammenarbeit sowie das Zusammenleben fördern |
Projektlaufzeit |
ab Bewilligung der Mittel bis Ende des Jahres |
Einsendeschluss |
Einsendeschluss für Anträge: 17. Januar 2023 |
gesamte Fördersumme |
341.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
15.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu 25.000 Euro |
Förderfähige Kosten |
keine Angaben |
Nicht förderfähige Kosten |
keine Angaben |
Sonstiges |
Die eingereichten Projekte werden in den jeweils zuständigen Ortsbeiräten vorgestellt. Nachfolgend berät eine Jury lediglich über die von den Ortsbeiräten unterstützten Anträge. Diese schlägt eine Auswahl der Anträge dem Innen- und Umweltausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vor. Die Jury setzt sich aus Mitgliedern des Innen- und Umweltausschusses, des Bauausschusses und des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit zusammen. |
Ansprechpartner*in |
Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Neues Rathaus Zimmer E 239 Stresemannplatz 5 24103 Kiel Pia Behnke Telefon: 0431 - 90 15 22 9 E-Mail: gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/gestalten |
Inhaltliche Förderkriterien | neue nachhaltige Projekte die Stadteile, nachbarschaftliche Zusammenarbeit sowie das Zusammenleben fördern |
Projektlaufzeit | ab Bewilligung der Mittel bis Ende des Jahres |
Einsendeschluss | Einsendeschluss für Anträge: 17. Januar 2023 |
gesamte Fördersumme | 341.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | 15.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu 25.000 Euro |
Förderfähige Kosten | keine Angaben |
Nicht förderfähige Kosten | keine Angaben |
Sonstiges | Die eingereichten Projekte werden in den jeweils zuständigen Ortsbeiräten vorgestellt. Nachfolgend berät eine Jury lediglich über die von den Ortsbeiräten unterstützten Anträge. Diese schlägt eine Auswahl der Anträge dem Innen- und Umweltausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vor. Die Jury setzt sich aus Mitgliedern des Innen- und Umweltausschusses, des Bauausschusses und des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit zusammen. |
Ansprechpartner*in | Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Neues Rathaus Zimmer E 239 Stresemannplatz 5 24103 Kiel Pia Behnke Telefon: 0431 - 90 15 22 9 E-Mail: gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/gestalten |