Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Kultur - Kieler Kulturfonds
Inhaltliche Förderkriterien |
Förderung von größeren Projekten zur Entwicklung der Kieler Kulturszene, insbesondere aus den Bereichen Freie Theater, Medienkunst, Musikproduktion |
Projektlaufzeit |
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss |
keine Angaben |
gesamte Fördersumme |
200.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
5.000 bis 50.000 Euro |
Förderfähige Kosten |
keine Angaben |
Nicht förderfähige Kosten |
• kassenunwirksamen Kosten wie z.B. Abschreibungen, Verzinsung des Eigenkapitals und Rückstellungen • Kosten für Bewirtung, Blumen und Gastgeschenke grundsätzlich nicht förderungsfähig • Benefizveranstaltungen sind nicht förderungsfähig |
Sonstiges |
Freigabe der Mittel durch den Kulturausschuss |
Ansprechpartner*in |
Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/kulturfoerderung.php#stadt |
Inhaltliche Förderkriterien | Förderung von größeren Projekten zur Entwicklung der Kieler Kulturszene, insbesondere aus den Bereichen Freie Theater, Medienkunst, Musikproduktion |
Projektlaufzeit | bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss | keine Angaben |
gesamte Fördersumme | 200.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | 5.000 bis 50.000 Euro |
Förderfähige Kosten | keine Angaben |
Nicht förderfähige Kosten | • kassenunwirksamen Kosten wie z.B. Abschreibungen, Verzinsung des Eigenkapitals und Rückstellungen • Kosten für Bewirtung, Blumen und Gastgeschenke grundsätzlich nicht förderungsfähig • Benefizveranstaltungen sind nicht förderungsfähig |
Sonstiges | Freigabe der Mittel durch den Kulturausschuss |
Ansprechpartner*in | Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung Neues Rathaus Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/kulturfoerderung.php#stadt |