Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Sportförderung
Inhaltliche Förderkriterien |
• Investitionen (Sportgerät und Baumaßnahmen) • Durchführung und/oder Teilnahme an Meisterschaften • Sporthafengeld/Liegeplatzgebühr für Ausbildungssegelboote • Landeentgelt für Ausbildungssegelflugzeuge • Erwerb von Pokalen • Geschäftsbetrieb (Antragsteller sind Sportfachverbände) |
Projektlaufzeit |
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss |
Antragsfirst 2022 ist abgelaufen |
gesamte Fördersumme |
keine Angaben |
Max. Fördersumme pro Projekt |
keine Angaben |
Förderfähige Kosten |
• ein Gesamtbudget für Übungsleiter und Mitgliederzuschüsse • Beschaffung langlebiger Sportgeräte • Zuschüsse zum Neubau, Umbau, Erweiterung und zur Sanierung von vereinseigenen Sportstätten, Sportanlagen und Vereinsheimen und -räumen • Bau- und Sanierungsmaßnahmen |
Nicht förderfähige Kosten |
• kassenunwirksame Kosten wie z.B. Abschreibungen, Verzinsungen des Eigen- und Fremdkapitals und Rückstellungen • Anschaffung von Verbrauchsmaterial wie z.B. Bälle, Schläger, Schwimmwesten |
Sonstiges |
keine Angaben |
Ansprechpartner*in |
Landeshauptstadt Kiel Amt für Sportförderung Fleethörn 18-24 24103 Kiel E-Mail: sportamt@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/sport_und_vereine/sportfoerderung.php |
Inhaltliche Förderkriterien | • Investitionen (Sportgerät und Baumaßnahmen) • Durchführung und/oder Teilnahme an Meisterschaften • Sporthafengeld/Liegeplatzgebühr für Ausbildungssegelboote • Landeentgelt für Ausbildungssegelflugzeuge • Erwerb von Pokalen • Geschäftsbetrieb (Antragsteller sind Sportfachverbände) |
Projektlaufzeit | bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss | Antragsfirst 2022 ist abgelaufen |
gesamte Fördersumme | keine Angaben |
Max. Fördersumme pro Projekt | keine Angaben |
Förderfähige Kosten | • ein Gesamtbudget für Übungsleiter und Mitgliederzuschüsse • Beschaffung langlebiger Sportgeräte • Zuschüsse zum Neubau, Umbau, Erweiterung und zur Sanierung von vereinseigenen Sportstätten, Sportanlagen und Vereinsheimen und -räumen • Bau- und Sanierungsmaßnahmen |
Nicht förderfähige Kosten | • kassenunwirksame Kosten wie z.B. Abschreibungen, Verzinsungen des Eigen- und Fremdkapitals und Rückstellungen • Anschaffung von Verbrauchsmaterial wie z.B. Bälle, Schläger, Schwimmwesten |
Sonstiges | keine Angaben |
Ansprechpartner*in | Landeshauptstadt Kiel Amt für Sportförderung Fleethörn 18-24 24103 Kiel E-Mail: sportamt@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/sport_und_vereine/sportfoerderung.php |