Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Verfügungsfonds Gaarden
Inhaltliche Förderkriterien |
Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen. Die Maßnahme/das Projekt dient nicht der Gewinnerzielung. Die Maßnahme/das Projekt befindet sich innerhalb des Fördergebiete/kommt den Gaardener Bürger*innen zu Gute. • Projekte für die Kultur im Stadtteil • alle Projekte müssen den Menschen im Stadtteil zu Gute kommen • Projekte die zur Stärkung von nachbarschaftlichen Kontakten und des Zusammenlebens beitragen • Mitmachaktionen/Festivitäten • sozial-integrative Projekte • Projekte um mit Anderen etwas auf die Beine zu stellen |
Projektlaufzeit |
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss |
Anträge sind schriftlich bis zum 01.02.2023 einzureichen. |
gesamte Fördersumme |
30.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
5.000 Euro |
Förderfähige Kosten |
Kleinere Investitionen (z.B. Werkzeug, Arbeitsmaterial), Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Plakate), Anschaffungen und Sachkosten (z.B. Raummiete, Betriebskosten) |
Nicht förderfähige Kosten |
• Einzelprojekte städtischer Einrichtungen und des Büros Soziale Stadt Gaarden • Folgekosten für Projekte • Kosten für Gutachten und Planungen • Kosten für die Refinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte • Kosten, die regelhaft von anderen Stellen übernommen werden • Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen •Verpflegungskosten, Lebensmittel, Getränke |
Sonstiges |
keine Angaben |
Ansprechpartner*in |
Büro Soziale Stadt Gaarden Vinetaplatz 2 24143 Kiel Anna Neugebauer Telefon: 0431 - 97 99 53 46 E-Mail: anna.neugebauer@kieler-ostufer.de |
Informationen unter |
www.kieler-ostufer.de/gaardenfonds |
Inhaltliche Förderkriterien | Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen. Die Maßnahme/das Projekt dient nicht der Gewinnerzielung. Die Maßnahme/das Projekt befindet sich innerhalb des Fördergebiete/kommt den Gaardener Bürger*innen zu Gute. • Projekte für die Kultur im Stadtteil • alle Projekte müssen den Menschen im Stadtteil zu Gute kommen • Projekte die zur Stärkung von nachbarschaftlichen Kontakten und des Zusammenlebens beitragen • Mitmachaktionen/Festivitäten • sozial-integrative Projekte • Projekte um mit Anderen etwas auf die Beine zu stellen |
Projektlaufzeit | bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss | Anträge sind schriftlich bis zum 01.02.2023 einzureichen. |
gesamte Fördersumme | 30.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | 5.000 Euro |
Förderfähige Kosten | Kleinere Investitionen (z.B. Werkzeug, Arbeitsmaterial), Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Plakate), Anschaffungen und Sachkosten (z.B. Raummiete, Betriebskosten) |
Nicht förderfähige Kosten | • Einzelprojekte städtischer Einrichtungen und des Büros Soziale Stadt Gaarden • Folgekosten für Projekte • Kosten für Gutachten und Planungen • Kosten für die Refinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte • Kosten, die regelhaft von anderen Stellen übernommen werden • Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen •Verpflegungskosten, Lebensmittel, Getränke |
Sonstiges | keine Angaben |
Ansprechpartner*in | Büro Soziale Stadt Gaarden Vinetaplatz 2 24143 Kiel Anna Neugebauer Telefon: 0431 - 97 99 53 46 E-Mail: anna.neugebauer@kieler-ostufer.de |
Informationen unter | www.kieler-ostufer.de/gaardenfonds |