Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Förderung für Integration, Teilhabe und Zusammenhalt
Inhaltliche Förderkriterien |
Projekte, die auf überörtlicher Ebene ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern und Arbeit von Organisationen von Migratan*innen stärken und sichtbar machen |
Projektlaufzeit |
max. 1 Jahr |
Einsendeschluss |
15.11. des Vorjahres |
gesamte Fördersumme |
keine Angaben |
Max. Fördersumme pro Projekt |
50000€ (min. 10.000€) |
Förderfähige Kosten |
• Personal- , Verwaltungs- und projektbezogene Sachausgabe |
Nicht förderfähige Kosten |
• Verpflegung für Projektmitarbeiter*innen sowie Geschenke und Unterkunft • Grunderwerb, Kreditzinsen, Abschreibungen, Instandhaltungskosten, Versicherungen • Anschaffung von Kunst-/ Dekorationsgegenständen |
Sonstiges |
keine Angabe |
Ansprechpartner*in |
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Adolf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel Tamara Bogic Telefon: 0431 - 9883295 E-Mail: integration@im.landsh.de |
Informationen unter |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/I/integration/MaTZ/fh_MaTZ.html |
Inhaltliche Förderkriterien | Projekte, die auf überörtlicher Ebene ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern und Arbeit von Organisationen von Migratan*innen stärken und sichtbar machen |
Projektlaufzeit | max. 1 Jahr |
Einsendeschluss | 15.11. des Vorjahres |
gesamte Fördersumme | keine Angaben |
Max. Fördersumme pro Projekt | 50000€ (min. 10.000€) |
Förderfähige Kosten | • Personal- , Verwaltungs- und projektbezogene Sachausgabe |
Nicht förderfähige Kosten | • Verpflegung für Projektmitarbeiter*innen sowie Geschenke und Unterkunft • Grunderwerb, Kreditzinsen, Abschreibungen, Instandhaltungskosten, Versicherungen • Anschaffung von Kunst-/ Dekorationsgegenständen |
Sonstiges | keine Angabe |
Ansprechpartner*in | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Adolf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel Tamara Bogic Telefon: 0431 - 9883295 E-Mail: integration@im.landsh.de |
Informationen unter | https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/I/integration/MaTZ/fh_MaTZ.html |