Fördertöpfe Kieler Ostufer

Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme

Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.

Förderung für Integration, Teilhabe und Zusammenhalt

Inhaltliche Förderkriterien
Projekte, die auf überörtlicher Ebene ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern und Arbeit von Organisationen von Migratan*innen stärken und sichtbar machen
Projektlaufzeit
max. 1 Jahr
Einsendeschluss
15.11. des Vorjahres
gesamte Fördersumme
keine Angaben
Max. Fördersumme pro Projekt
50000€ (min. 10.000€)
Förderfähige Kosten
• Personal- , Verwaltungs- und projektbezogene Sachausgabe
Nicht förderfähige Kosten
• Verpflegung für Projektmitarbeiter*innen sowie Geschenke und Unterkunft
• Grunderwerb, Kreditzinsen, Abschreibungen, Instandhaltungskosten, Versicherungen
• Anschaffung von Kunst-/ Dekorationsgegenständen
Sonstiges
keine Angabe
Ansprechpartner*in
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tamara Bogic
Telefon: 0431 - 9883295
E-Mail: integration@im.landsh.de
Informationen unter
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/I/integration/MaTZ/fh_MaTZ.html
Inhaltliche FörderkriterienProjekte, die auf überörtlicher Ebene ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern und Arbeit von Organisationen von Migratan*innen stärken und sichtbar machen
Projektlaufzeitmax. 1 Jahr
Einsendeschluss15.11. des Vorjahres
gesamte Fördersummekeine Angaben
Max. Fördersumme pro Projekt50000€ (min. 10.000€)
Förderfähige Kosten• Personal- , Verwaltungs- und projektbezogene Sachausgabe
Nicht förderfähige Kosten• Verpflegung für Projektmitarbeiter*innen sowie Geschenke und Unterkunft
• Grunderwerb, Kreditzinsen, Abschreibungen, Instandhaltungskosten, Versicherungen
• Anschaffung von Kunst-/ Dekorationsgegenständen
Sonstigeskeine Angabe
Ansprechpartner*inMinisterium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tamara Bogic
Telefon: 0431 - 9883295
E-Mail: integration@im.landsh.de
Informationen unterhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/I/integration/MaTZ/fh_MaTZ.html
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