Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Förderfonds Breitensport / 2022 - 2024
Inhaltliche Förderkriterien |
• das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen, • das gemeinsame, inklusive und integrative Sporttreiben, • Sportangebote für eine sich wandelnde Altersstruktur, • die Ehrenamtskultur, • den Breitensport in der Corona Pandemie zu unterstützen |
Projektlaufzeit |
Bereitstellung der Haushaltsmittel bis 31.12. des Jahres |
Einsendeschluss |
Anträge für die erste Gremiumssitzung sind bis zum 01.02., Anträge für die zweite Gremiumssitzung bis zum 01.09. eines Jahres zu stellen. |
gesamte Fördersumme |
510.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
• Sportvereine: bis max. 10.000 Euro (Anschaffungen bis max. 5.000 Euro) • Sanierungen vereinseigener Anlagen mit einer Förderquote von 50 % mit max. bis zu 50.000 € pro Sanierungsvorhaben. • andere Kieler Antragssteller* innen: bis max. 1.000 Euro (Anschaffungen bis max. 500 Euro). |
Förderfähige Kosten |
Personalkosten, Sachkosten, Anschaffungen |
Nicht förderfähige Kosten |
Ausgaben für den Geschäftsbetrieb und für die Bewirtung (Essen und Trinken) |
Sonstiges |
Für 2022 stehen zusätzlich 200.000 € für die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen zur Verfügung. Die Sanierung von vereinseigenen Anlagen, insbesondere von Vereinsheimen, Umkleidebereichen und Sanitäranlagen können nun stärker als bisher gefördert werden. |
Ansprechpartner*in |
Landeshauptstadt Kiel Amt für Sportförderung Sophienblatt 92-94, 7.OG 24114 Kiel Telefon: 0431 - 90 12 98 0 E-Mail: sportamt@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/sportfoerderung |
Inhaltliche Förderkriterien | • das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen, • das gemeinsame, inklusive und integrative Sporttreiben, • Sportangebote für eine sich wandelnde Altersstruktur, • die Ehrenamtskultur, • den Breitensport in der Corona Pandemie zu unterstützen |
Projektlaufzeit | Bereitstellung der Haushaltsmittel bis 31.12. des Jahres |
Einsendeschluss | Anträge für die erste Gremiumssitzung sind bis zum 01.02., Anträge für die zweite Gremiumssitzung bis zum 01.09. eines Jahres zu stellen. |
gesamte Fördersumme | 510.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | • Sportvereine: bis max. 10.000 Euro (Anschaffungen bis max. 5.000 Euro) • Sanierungen vereinseigener Anlagen mit einer Förderquote von 50 % mit max. bis zu 50.000 € pro Sanierungsvorhaben. • andere Kieler Antragssteller* innen: bis max. 1.000 Euro (Anschaffungen bis max. 500 Euro). |
Förderfähige Kosten | Personalkosten, Sachkosten, Anschaffungen |
Nicht förderfähige Kosten | Ausgaben für den Geschäftsbetrieb und für die Bewirtung (Essen und Trinken) |
Sonstiges | Für 2022 stehen zusätzlich 200.000 € für die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen zur Verfügung. Die Sanierung von vereinseigenen Anlagen, insbesondere von Vereinsheimen, Umkleidebereichen und Sanitäranlagen können nun stärker als bisher gefördert werden. |
Ansprechpartner*in | Landeshauptstadt Kiel Amt für Sportförderung Sophienblatt 92-94, 7.OG 24114 Kiel Telefon: 0431 - 90 12 98 0 E-Mail: sportamt@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/sportfoerderung |