Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Internationale Städtepartnerschaften Kiels durch Projekte und persönliche Austausche stärken
Inhaltliche Förderkriterien |
• Besuchsreisen von Kieler*innen in die Partnerstädte • Besuchsreisen von Gästen aus den Partnerstädten nach Kiel • Gemeinsame Projekte zwischen Kiel und den jeweiligen Partnerstädten |
Projektlaufzeit |
1. Januar bis 31. Dezember 2023 |
Einsendeschluss |
31.10.2022 |
gesamte Fördersumme |
175.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
2.500 Euro bis 20.000 Euro |
Förderfähige Kosten |
• Reisekosten (Fahrkosten, Übernachtungskosten, Verpflegung) • Sachkosten • Honorare • Catering (z.B. bei Veranstaltungen) |
Nicht förderfähige Kosten |
• Laufende Kosten wie z. B. Mieten oder Telekommunikation • Abschreibungskosten • Kosten für die Finanzierung (z. B. Zinsen) • Tägliche Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte • Mahngebühren, Bußgelder, Geldstrafen |
Sonstiges |
Bitte beachten Sie, dass nur Förderanträge berücksichtigt werden können, die mit anliegendem Antragsformular und anliegendem ausgefüllten Finanzierungsplan gestellt werden. |
Ansprechpartner*in |
Landeshauptstadt Kiel Büro des Stadtpräsidenten Sachbereich Internationales und Nachhaltigkeit Rathaus, Fleethörn 9 24103 Kiel staedtepartnerschaften@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_international/index.php#projektfoerderung |
Inhaltliche Förderkriterien | • Besuchsreisen von Kieler*innen in die Partnerstädte • Besuchsreisen von Gästen aus den Partnerstädten nach Kiel • Gemeinsame Projekte zwischen Kiel und den jeweiligen Partnerstädten |
Projektlaufzeit | 1. Januar bis 31. Dezember 2023 |
Einsendeschluss | 31.10.2022 |
gesamte Fördersumme | 175.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | 2.500 Euro bis 20.000 Euro |
Förderfähige Kosten | • Reisekosten (Fahrkosten, Übernachtungskosten, Verpflegung) • Sachkosten • Honorare • Catering (z.B. bei Veranstaltungen) |
Nicht förderfähige Kosten | • Laufende Kosten wie z. B. Mieten oder Telekommunikation • Abschreibungskosten • Kosten für die Finanzierung (z. B. Zinsen) • Tägliche Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte • Mahngebühren, Bußgelder, Geldstrafen |
Sonstiges | Bitte beachten Sie, dass nur Förderanträge berücksichtigt werden können, die mit anliegendem Antragsformular und anliegendem ausgefüllten Finanzierungsplan gestellt werden. |
Ansprechpartner*in | Landeshauptstadt Kiel Büro des Stadtpräsidenten Sachbereich Internationales und Nachhaltigkeit Rathaus, Fleethörn 9 24103 Kiel staedtepartnerschaften@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_international/index.php#projektfoerderung |