Fördertöpfe Kieler Ostufer

Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme

Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.

Initiierung von neuen inklusiven Projekten in Kiel

Inhaltliche Förderkriterien
Das neue Projekt:
• ist in Kiel angesiedelt oder die Beteiligung von Kieler*innen liegt nachweislich bei mindestens 75 Prozent.
• setzt erkennbar neue Schwerpunkte und Akzente im Bereich der Teilhabe.
• berücksichtigt die Interessen von Menschen mit Behinderungen.
• trägt dazu bei, Themen rund um Menschen mit Behinderungen öffentlich zu machen.
• unterstützt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung.
Projektlaufzeit
ab Bewilligung maximal 12 Monate. In Ausnahmefällen auch länger.
Einsendeschluss
Anträge sind schriftlich bis zum 30. April 2023 einzureichen.
gesamte Fördersumme
100.000 Euro
Max. Fördersumme pro Projekt
10.000 Euro
Förderfähige Kosten
Personal- und Sachkosten
Nicht förderfähige Kosten
keine Angabe
Sonstiges
• Über die eingereichten Anträge entscheidet der Beirat für Menschen mit Behinderung sowie abschließend der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit.
• Sollten mehr Projektanträge eingehen, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Losverfahren.
• Die Bewilligung und Mittelbereitstellung erfolgt voraussichtlich im September 2023.
Ansprechpartner*in
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Kristina Kleiß
Telefon: 0431 901-3202
E-Mail: Kristina.Kleiss@kiel.de
Informationen unter
https://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/menschen_mit_behinderung/inklusive_projekte.php
Inhaltliche FörderkriterienDas neue Projekt:
• ist in Kiel angesiedelt oder die Beteiligung von Kieler*innen liegt nachweislich bei mindestens 75 Prozent.
• setzt erkennbar neue Schwerpunkte und Akzente im Bereich der Teilhabe.
• berücksichtigt die Interessen von Menschen mit Behinderungen.
• trägt dazu bei, Themen rund um Menschen mit Behinderungen öffentlich zu machen.
• unterstützt das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung.
Projektlaufzeitab Bewilligung maximal 12 Monate. In Ausnahmefällen auch länger.
EinsendeschlussAnträge sind schriftlich bis zum 30. April 2023 einzureichen.
gesamte Fördersumme100.000 Euro
Max. Fördersumme pro Projekt10.000 Euro
Förderfähige KostenPersonal- und Sachkosten
Nicht förderfähige Kostenkeine Angabe
Sonstiges• Über die eingereichten Anträge entscheidet der Beirat für Menschen mit Behinderung sowie abschließend der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit.
• Sollten mehr Projektanträge eingehen, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Losverfahren.
• Die Bewilligung und Mittelbereitstellung erfolgt voraussichtlich im September 2023.
Ansprechpartner*inLandeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Abteilung Inklusion und Älter werden im Quartier
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Kristina Kleiß
Telefon: 0431 901-3202
E-Mail: Kristina.Kleiss@kiel.de
Informationen unterhttps://www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/menschen_mit_behinderung/inklusive_projekte.php
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