Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Kultur - #KreativKiel Förderung
Inhaltliche Förderkriterien |
unterschiedliche Förderprogramme zur Stärkung der Kieler Kultur- und Kreativwerkstatt |
Projektlaufzeit |
keine Angaben |
Einsendeschluss |
Frist ist abhängig von der Art der Förderung |
gesamte Fördersumme |
150.000 EUR |
Max. Fördersumme pro Projekt |
Betrag ist abhängig von der Art der Förderung |
Förderfähige Kosten |
• Instandhaltungskosten der Immobilie, die dem üblichen Renovierungs- und Reparaturbedarf entsprechen • Mietkosten sowie ggf. Mietkostenzuschüsse, die an die Mieter weiter gegeben werden • Personalkosten, wobei Mitarbeitende nicht besser gestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst • Ausstattung mittleren Standards (z.B. Inventar, EDV) • Sachkosten (u.a. für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Reisekosten, Beratungskosten zur Professionalisierung des Zentrums) |
Nicht förderfähige Kosten |
• Kosten für den Erwerb des Grundstücks • Eigenleistungen • Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungskosten |
Sonstiges |
keine Angaben |
Ansprechpartner*in |
Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturbüro Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel Telefon: 0431 - 90 13 40 8 E-Mail: kulturamt@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/kulturfoerderung.php |
Inhaltliche Förderkriterien | unterschiedliche Förderprogramme zur Stärkung der Kieler Kultur- und Kreativwerkstatt |
Projektlaufzeit | keine Angaben |
Einsendeschluss | Frist ist abhängig von der Art der Förderung |
gesamte Fördersumme | 150.000 EUR |
Max. Fördersumme pro Projekt | Betrag ist abhängig von der Art der Förderung |
Förderfähige Kosten | • Instandhaltungskosten der Immobilie, die dem üblichen Renovierungs- und Reparaturbedarf entsprechen • Mietkosten sowie ggf. Mietkostenzuschüsse, die an die Mieter weiter gegeben werden • Personalkosten, wobei Mitarbeitende nicht besser gestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst • Ausstattung mittleren Standards (z.B. Inventar, EDV) • Sachkosten (u.a. für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Reisekosten, Beratungskosten zur Professionalisierung des Zentrums) |
Nicht förderfähige Kosten | • Kosten für den Erwerb des Grundstücks • Eigenleistungen • Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungskosten |
Sonstiges | keine Angaben |
Ansprechpartner*in | Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturbüro Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel Telefon: 0431 - 90 13 40 8 E-Mail: kulturamt@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/kulturfoerderung.php |