Fördertöpfe Kieler Ostufer

Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme

Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.

Kultur - #KreativKiel Förderung

Inhaltliche Förderkriterien
unterschiedliche Förderprogramme zur Stärkung der Kieler Kultur- und Kreativwerkstatt
Projektlaufzeit
keine Angaben
Einsendeschluss
Frist ist abhängig von der Art der Förderung
gesamte Fördersumme
150.000 EUR
Max. Fördersumme pro Projekt
Betrag ist abhängig von der Art der Förderung
Förderfähige Kosten
• Instandhaltungskosten der Immobilie, die dem üblichen Renovierungs- und Reparaturbedarf entsprechen
• Mietkosten sowie ggf. Mietkostenzuschüsse, die an die Mieter weiter gegeben werden
• Personalkosten, wobei Mitarbeitende nicht besser gestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst
• Ausstattung mittleren Standards (z.B. Inventar, EDV)
• Sachkosten (u.a. für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Reisekosten, Beratungskosten zur Professionalisierung des Zentrums)
Nicht förderfähige Kosten
• Kosten für den Erwerb des Grundstücks
• Eigenleistungen
• Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungskosten
Sonstiges
keine Angaben
Ansprechpartner*in
Amt für Kultur und Weiterbildung
Kulturbüro
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 90 13 40 8
E-Mail: kulturamt@kiel.de
Informationen unter
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/kulturfoerderung.php
Inhaltliche Förderkriterienunterschiedliche Förderprogramme zur Stärkung der Kieler Kultur- und Kreativwerkstatt
Projektlaufzeitkeine Angaben
EinsendeschlussFrist ist abhängig von der Art der Förderung
gesamte Fördersumme150.000 EUR
Max. Fördersumme pro ProjektBetrag ist abhängig von der Art der Förderung
Förderfähige Kosten• Instandhaltungskosten der Immobilie, die dem üblichen Renovierungs- und Reparaturbedarf entsprechen
• Mietkosten sowie ggf. Mietkostenzuschüsse, die an die Mieter weiter gegeben werden
• Personalkosten, wobei Mitarbeitende nicht besser gestellt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst
• Ausstattung mittleren Standards (z.B. Inventar, EDV)
• Sachkosten (u.a. für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Reisekosten, Beratungskosten zur Professionalisierung des Zentrums)
Nicht förderfähige Kosten• Kosten für den Erwerb des Grundstücks
• Eigenleistungen
• Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungskosten
Sonstigeskeine Angaben
Ansprechpartner*inAmt für Kultur und Weiterbildung
Kulturbüro
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 90 13 40 8
E-Mail: kulturamt@kiel.de
Informationen unterhttps://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/kulturfoerderung.php
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