Fördertöpfe Kieler Ostufer

Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme

Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.

Kultur - Einzelprojektförderung

Inhaltliche Förderkriterien
Förderung von öffentlichen kulturellen Veranstaltungen und Projekten
Projektlaufzeit
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres
Einsendeschluss
Antragstellung laufend
gesamte Fördersumme
55.500 Euro
Max. Fördersumme pro Projekt
5.000 Euro
Förderfähige Kosten
• Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Sachkosten im Bereich Marketing und ÖA
• Sachkosten als Reisekosten
Nicht förderfähige Kosten
• Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können.
• Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang anlässlich z.B. einer Eröffnung oder Premiere möglich.
Sonstiges
Ein Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereicht werden.
Ansprechpartner*in
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung
Neues Rathaus
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de
Informationen unter
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/projektfoerderung_kulturfoerderung/merkblatt_einzelprojektfoerderung.pdf
Inhaltliche FörderkriterienFörderung von öffentlichen kulturellen Veranstaltungen und Projekten
Projektlaufzeitbis zum 31.12. des Rechnungsjahres
EinsendeschlussAntragstellung laufend
gesamte Fördersumme55.500 Euro
Max. Fördersumme pro Projekt5.000 Euro
Förderfähige Kosten• Personalkosten
• Veranstaltungs- und Produktionskosten
• Sachkosten im Bereich Marketing und ÖA
• Sachkosten als Reisekosten
Nicht förderfähige Kosten• Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können.
• Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang anlässlich z.B. einer Eröffnung oder Premiere möglich.
SonstigesEin Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereicht werden.
Ansprechpartner*inLandeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung
Neues Rathaus
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de
Informationen unterhttps://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/projektfoerderung_kulturfoerderung/merkblatt_einzelprojektfoerderung.pdf
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