Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Kultur - Einzelprojektförderung
Inhaltliche Förderkriterien |
Förderung von öffentlichen kulturellen Veranstaltungen und Projekten |
Projektlaufzeit |
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss |
Antragstellung laufend |
gesamte Fördersumme |
55.500 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
5.000 Euro |
Förderfähige Kosten |
• Personalkosten • Veranstaltungs- und Produktionskosten • Sachkosten im Bereich Marketing und ÖA • Sachkosten als Reisekosten |
Nicht förderfähige Kosten |
• Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können. • Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang anlässlich z.B. einer Eröffnung oder Premiere möglich. |
Sonstiges |
Ein Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereicht werden. |
Ansprechpartner*in |
Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung Neues Rathaus Stresemannplatz 5 24103 Kiel E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/projektfoerderung_kulturfoerderung/merkblatt_einzelprojektfoerderung.pdf |
Inhaltliche Förderkriterien | Förderung von öffentlichen kulturellen Veranstaltungen und Projekten |
Projektlaufzeit | bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss | Antragstellung laufend |
gesamte Fördersumme | 55.500 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | 5.000 Euro |
Förderfähige Kosten | • Personalkosten • Veranstaltungs- und Produktionskosten • Sachkosten im Bereich Marketing und ÖA • Sachkosten als Reisekosten |
Nicht förderfähige Kosten | • Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können. • Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang anlässlich z.B. einer Eröffnung oder Premiere möglich. |
Sonstiges | Ein Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereicht werden. |
Ansprechpartner*in | Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung Neues Rathaus Stresemannplatz 5 24103 Kiel E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/projektfoerderung_kulturfoerderung/merkblatt_einzelprojektfoerderung.pdf |