Fördertöpfe Kieler Ostufer

Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme

Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.

Kultur - Kieler Kulturfonds

Inhaltliche Förderkriterien
Neuproduktionen und Großprojekte mit überregionaler Strahlkraft v.a. in den Bereichen Freies Theater, Medienkunst, Musikproduktionen
Projektlaufzeit
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres
Einsendeschluss
Antragsstellung laufend
gesamte Fördersumme
200.000 Euro
Max. Fördersumme pro Projekt
5.000 bis 50.000 Euro
Förderfähige Kosten
• Personalkosten
• Sachkosten
Nicht förderfähige Kosten
• Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können.
• Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang z.B. anlässlich einer Eröffnung oder Premiere möglich.
Sonstiges
Freigabe der Mittel durch den Kulturausschuss
Ansprechpartner*in
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung
Neues Rathaus
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de
Informationen unter
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/kulturfonds/merkblatt_kieler_kulturfonds.pdf
Inhaltliche FörderkriterienNeuproduktionen und Großprojekte mit überregionaler Strahlkraft v.a. in den Bereichen Freies Theater, Medienkunst, Musikproduktionen
Projektlaufzeitbis zum 31.12. des Rechnungsjahres
EinsendeschlussAntragsstellung laufend
gesamte Fördersumme200.000 Euro
Max. Fördersumme pro Projekt5.000 bis 50.000 Euro
Förderfähige Kosten• Personalkosten
• Sachkosten
Nicht förderfähige Kosten• Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können.
• Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang z.B. anlässlich einer Eröffnung oder Premiere möglich.
SonstigesFreigabe der Mittel durch den Kulturausschuss
Ansprechpartner*inLandeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung
Neues Rathaus
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de
Informationen unterhttps://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/kulturfonds/merkblatt_kieler_kulturfonds.pdf
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