Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Kultur - Kieler Kulturfonds
Inhaltliche Förderkriterien |
Neuproduktionen und Großprojekte mit überregionaler Strahlkraft v.a. in den Bereichen Freies Theater, Medienkunst, Musikproduktionen |
Projektlaufzeit |
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss |
Antragsstellung laufend |
gesamte Fördersumme |
200.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
5.000 bis 50.000 Euro |
Förderfähige Kosten |
• Personalkosten • Sachkosten |
Nicht förderfähige Kosten |
• Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können. • Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang z.B. anlässlich einer Eröffnung oder Premiere möglich. |
Sonstiges |
Freigabe der Mittel durch den Kulturausschuss |
Ansprechpartner*in |
Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung Neues Rathaus Stresemannplatz 5 24103 Kiel E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de |
Informationen unter |
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/kulturfonds/merkblatt_kieler_kulturfonds.pdf |
Inhaltliche Förderkriterien | Neuproduktionen und Großprojekte mit überregionaler Strahlkraft v.a. in den Bereichen Freies Theater, Medienkunst, Musikproduktionen |
Projektlaufzeit | bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss | Antragsstellung laufend |
gesamte Fördersumme | 200.000 Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | 5.000 bis 50.000 Euro |
Förderfähige Kosten | • Personalkosten • Sachkosten |
Nicht förderfähige Kosten | • Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können. • Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang z.B. anlässlich einer Eröffnung oder Premiere möglich. |
Sonstiges | Freigabe der Mittel durch den Kulturausschuss |
Ansprechpartner*in | Landeshauptstadt Kiel Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung Neues Rathaus Stresemannplatz 5 24103 Kiel E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de |
Informationen unter | https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/kulturfonds/merkblatt_kieler_kulturfonds.pdf |