Fördertöpfe Kieler Ostufer

Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme

Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.

Kultur - Kulturpädagogische Förderung

Inhaltliche Förderkriterien
Projekte, die einen ganzheitlichen kulturellen Bildungsansatz für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Rahmen aufweisen
Projektlaufzeit
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres
Einsendeschluss
Antragstellung laufend
gesamte Fördersumme
15.000 Euro
Max. Fördersumme pro Projekt
500 Euro bis 3.000 Euro
Förderfähige Kosten
• Personalkosten
• Sachkosten
Nicht förderfähige Kosten
• Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können.
• Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang z.B. anlässlich einer Eröffnung oder Premiere möglich.
Sonstiges
Ein Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereichtwerden.
Ansprechpartner*in
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung
Neues Rathaus
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de
Informationen unter
https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/merkblatt_kulturpaedagogische_foerderung.pdf
Inhaltliche FörderkriterienProjekte, die einen ganzheitlichen kulturellen Bildungsansatz für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Rahmen aufweisen
Projektlaufzeitbis zum 31.12. des Rechnungsjahres
EinsendeschlussAntragstellung laufend
gesamte Fördersumme15.000 Euro
Max. Fördersumme pro Projekt500 Euro bis 3.000 Euro
Förderfähige Kosten• Personalkosten
• Sachkosten
Nicht förderfähige Kosten• Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig; mit Ausnahme der Verwaltungsgemeinkosten, die mit einer Pauschale in Höhe von 6% der zuwendungsfähigen Projektkosten abgegolten werden können.
• Kosten für Unvorhergesehenes, Geschenke, Bewirtungen. Bewirtungen von am Projekt beteiligten Künstler*innen, Redner*innen sind im Ausnahmefall und begrenzten Umfang z.B. anlässlich einer Eröffnung oder Premiere möglich.
SonstigesEin Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereichtwerden.
Ansprechpartner*inLandeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung Kulturförderung
Neues Rathaus
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
E-Mail: kulturfoerderung@kiel.de
Informationen unterhttps://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/kreative_stadt/_dokumente_foerderung_kulturamt/merkblatt_kulturpaedagogische_foerderung.pdf
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