Fördertöpfe Kieler Ostufer
Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme
Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.
Kultur macht Stark
Inhaltliche Förderkriterien |
Außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden. |
Projektlaufzeit |
bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss |
abhängig vom Programmpartner |
gesamte Fördersumme |
250 Millionen Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt |
keine Angabe |
Förderfähige Kosten |
außerschulische kulturelle Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche |
Nicht förderfähige Kosten |
Von einer Förderung ausgenommen sind solche Maßnahmen, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, zum Beispiel auf Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch. |
Sonstiges |
keine Angaben |
Ansprechpartner*in |
Projektkoordinatorin der Servicestelle "Kultur macht stark" Schleswig-Holstein Raiffeisenstraße 4 24768 Rendsburg Kristin König Telefon: 04331 492-70013 E-Mail: koenig@lkj-sh.de |
Informationen unter |
http://www.kulturmachtstark-sh.de/startseite/ |
Inhaltliche Förderkriterien | Außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden. |
Projektlaufzeit | bis zum 31.12. des Rechnungsjahres |
Einsendeschluss | abhängig vom Programmpartner |
gesamte Fördersumme | 250 Millionen Euro |
Max. Fördersumme pro Projekt | keine Angabe |
Förderfähige Kosten | außerschulische kulturelle Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche |
Nicht förderfähige Kosten | Von einer Förderung ausgenommen sind solche Maßnahmen, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, zum Beispiel auf Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch. |
Sonstiges | keine Angaben |
Ansprechpartner*in | Projektkoordinatorin der Servicestelle "Kultur macht stark" Schleswig-Holstein Raiffeisenstraße 4 24768 Rendsburg Kristin König Telefon: 04331 492-70013 E-Mail: koenig@lkj-sh.de |
Informationen unter | http://www.kulturmachtstark-sh.de/startseite/ |