Berufsschulen nehmen Anmeldungen entgegen

Ab Montag, 17. August, müssen sich berufsschulpflichtige Jugendliche an den Regionalen Berufsbildungszentren anmelden. Für einige Berufe gelten Termine erst im September. Die Berufsschulpflicht gilt bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem Jugendliche 18 werden. Auch Auszubildende, Arbeitslose und Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen sind betroffen.

Zur Anmeldung werden Abschlusszeugnis, Schreibzeug und bei Auszubildenden die ausgedruckte Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrags benötigt. Die genauen Termine der einzelnen Schulen und Berufe stehen hier.

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