Die Landeshauptstadt Kiel weitet ihr Informationsangebot aus, um Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu Bildungs- und Fördermöglichkeiten in Kindertagesstätten und Grundschulen zu ermöglichen. Ein zentraler Baustein ist dabei eine neu entwickelte Elternbroschüre, die Familien durch die komplexen gesetzlichen Regelungen und Leistungsbereiche führt. Insbesondere der Übergang von der Kita in die Grundschule soll durch transparente Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten erleichtert werden. Da die bundesweite Gesetzeslage und die Systematik der Sozialgesetzbücher für Leistungsberechtigte oft schwer zu durchschauen sind, setzt die Landeshauptstadt verstärkt auf Beratung und Aufklärung. Neben der Arbeit von zwei finanzierten Verfahrenslotsinnen sowie Sprach- und Kulturmittler*innen bietet das Dezernat für Bildung und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Schulamt nun eine Handreichung in einfacher Sprache an. Laut Bürgermeisterin Renate Treutel ist es das Ziel der Stadt, allen Kindern unabhängig von ihrem individuellen Unterstützungsbedarf gleiche Teilhabechancen zu ermöglichen. Die Broschüre dient hierbei als Wegweiser, um die entsprechenden Antragswege und Ansprechpartner für Inklusionsleistungen bekannt zu machen.
Niederschwelliger Zugang zu Informationen
Die Publikation richtet sich an Eltern und Multiplikator*innen. Sie beantwortet grundlegende Fragen zur Beantragung von Hilfen in Kita und Schule. Um eine breite Erreichbarkeit zu gewährleisten, wird das Informationsmaterial über Kitas, Schulen und Beratungsstellen verteilt sowie digital unter www.kiel.de/uebergang zur Verfügung gestellt. Neben der Fassung in einfacher Sprache ist die Broschüre in den Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Ukrainisch verfügbar. Eine ergänzende, detaillierte Fachbroschüre für Lehr- und Erziehungskräfte befindet sich zudem in der Planung.
Bedeutung frühzeitiger Unterstützung
Nach Angaben der Kieler Jugendamtsleiterin Franziska Berger verfügt die Landeshauptstadt über ein breites Spektrum an Inklusionsangeboten, von der heilpädagogischen Förderung über die Schulbegleitung bis hin zur Klassenassistenz. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jedoch die Antragstellung durch die Erziehungsberechtigten. Die Fachbereiche betonen dabei die Notwendigkeit einer frühzeitigen Förderung. Ein Verzug in der Unterstützung kann dazu führen, dass Entwicklungsrückstände im späteren Lebensverlauf nur noch unter erheblichem Mehraufwand oder gar nicht mehr ausgeglichen werden können. Die Stadt Kiel verfolgt bereits seit Jahren eine Strategie der inklusiven Förderung in der Kindestagesbetreuung und der Ganztagsbildung. Fachkräfte in den Einrichtungen werden durch ein Kompetenzteam Inklusion beraten, was die Sicherheit im Umgang mit Förderbedarfen und in der Elternarbeit erhöhen soll. Sprach- und Kulturmittler*innen unterstützen zudem bei Elterngesprächen und im Eingewöhnungsprozess.
Inklusive Beschulung als Leitprinzip
Auch im schulischen Bereich ist die Inklusion als zentrales Element im Rahmenkonzept „Schule 2035“ des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums verankert. Das Schulamt Kiel unterstützt die Schulen bei der Umsetzung dieser Leitlinien. Als praktisches Beispiel für die Umsetzung gilt die Kooperation zwischen der Gorch-Fock-Schule und der Lilli-Nielsen-Schule. Dort werden Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung durch Team-Teaching und differenzierte Lernangebote gemeinsam mit Regelschülern unterrichtet. Schulrat Michael Harder bezeichnet Inklusion als grundlegendes Prinzip moderner Schulentwicklung, das eine enge Kooperation multiprofessioneller Teams erfordert. Das Schulamt begleitet diese Prozesse durch die Bereitstellung von personellen Ressourcen und Fortbildungen, um die Qualität des gemeinsamen Lernens an Kieler Schulen stetig weiterzuentwickeln.
