Am Mittwochnachmittag, 18. Juni 2025, ist in Kiel-Dietrichsdorf die Entschärfung eines Bombenblindgängers in der Nähe des Strandes Hasselfelde geplant. In diesem Zusammenhang hat das Hafenamt der Landeshauptstadt Kiel eine Sperrung der Kieler Innenförde für den Zeitraum von 15:00 bis 18:00 Uhr angeordnet. Zudem gilt in diesem Zeitraum ein Ein- und Auslaufverbot für Wasserfahrzeuge.
Die betroffene Wasserfläche erstreckt sich etwa zwischen dem Parkplatz Bernhard-Harms-Weg / Ostuferhafen und dem Gebiet nördlich des Sporthafens Wik / Stubenrauchstraße in Mönkeberg. Das Ein- und Auslaufverbot umfasst sämtliche gewerblichen und privaten Wasserfahrzeuge, darunter auch Ruderboote, Stand-Up-Paddleboards (SUPs) sowie die Fördefähre der SFK auf der Linie 1.
Im Bereich des Ostuferhafens betrifft das Verbot die Liegeplätze 1 bis 6. Ebenso gilt es für die Sportboothäfen Düsternbrook (Becken 2, 3 und 4) und Wik. Die Sportboothäfen sowie dort liegende Boote dürfen betreten werden. An den bekannten Badestellen auf dem Westufer der Förde besteht kein Badeverbot.
An Land befindet sich das Küstenkraftwerk innerhalb der Evakuierungszone, der Ostuferhafen hingegen nicht.
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