Berufsschulen nehmen Anmeldungen entgegen

Auch für künftige Berufsschüler*innen gehen die Sommerferien jetzt zu Ende. Unmittelbar nach den Ferien müssen sich die berufsschulpflichtigen Jugendlichen in einem der Regionalen Berufsbildungszentren anmelden. Die Anmeldetermine beginnen am Montagmorgen, 2. August. Einige Berufe sind aber erst im September an der Reihe.

Berufsschulpflicht besteht für alle Jugendlichen, die aus den allgemeinbildenden Schulen oder Förderzentren entlassen worden sind, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Auszubildende gehen bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit zur Berufsschule. Die Berufsschulpflicht gilt auch für Jugendliche ohne Arbeitsvertrag, also Jugendliche, die arbeitslos sind oder ein Arbeitsverhältnis ohne Ausbildungsvertrag eingehen. Auch Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.

Zur Anmeldung – gegebenenfalls zum ersten Schultag – sind der Ausbildungsvertrag und das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule sowie Papier und Schreibzeug mitzubringen. Einzelheiten zu den genauen Anmeldedaten für die einzelnen Schulen und Berufe stehen in einer Bekanntmachung der Stadt unter www.kiel.de/bekanntmachungen.

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