Landtagswahl 2022: Briefwahlbüro öffnet

In sechs Wochen ist es so weit: Rund 185.000 Kieler*innen sind aufgerufen, bei der Landtagswahl am Sonntag, 8. Mai, ihre Kreuzchen zu machen. Zur Landtagswahl wird es wie zur Bundestagswahl 2021 erneut 133 Urnenwahlbezirke geben und 80 Briefwahlbezirke.

Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Unterlagen ab Montag, 28. März, im Rathaus (Fleethörn 9, 24103 Kiel) beantragen. An diesem Tag öffnet im Raum 184 (gegenüber der Einwohnermeldestelle) das Briefwahlbüro.

Briefwahl vorzugsweise online beantragen!

Wichtig: Die Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch angefordert werden. Der Antrag sollte unbedingt rechtzeitig, vorzugsweise online auf www.kiel.de/wahlen oder per E-Mail an die Adresse briefwahl@kiel.de, gestellt werden. Auch eine postalische oder persönliche Beantragung vor Ort ist möglich. Das Formular findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen, die bis spätestens zum 16. April an alle Wahlberechtigten verschickt werden. Empfohlen wird, den aufgedruckten QR-Code zu nutzen, der direkt zum Online-Antrag führt.

Wer persönlich vor Ort erscheint, muss einen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen. Die Stimmenabgabe kann dann unmittelbar im Briefwahlbüro erfolgen. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen oder Wahlschein beantragen oder abholen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Das Briefwahlbüro im Kieler Rathaus ist bis zum 6. Mai werktags von 8 bis 12 Uhr geöffnet, zudem montags und donnerstags jeweils von 13 bis 16 Uhr sowie dienstags von 13 bis 18 Uhr.

Die Wahlbriefe mit dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein können im Briefwahlbüro im Rathaus abgegeben werden oder am Wahltag selbst bei den Briefwahlvorständen (die genauen Angaben finden sich auf dem roten Wahlbriefumschlag). Die roten Wahlbriefe müssen spätestens bis zum 8. Mai, Punkt 18 Uhr, dem zuständigen Briefwahlvorstand vorliegen.

Das Kieler Wahlbüro sucht noch weitere Wahlhelfer*innen. Wahlhelfer*innen sind wahlberechtigte Bürger*innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher*in und Beisitzer*innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt, es wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro gezahlt.

Grundsätzlich kann jede*r Wahlberechtigte Wahlhelfer*in werden. Bei Landtagswahlen gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Wer mitmachen möchte, sollte sich per Mail unter wahlhelfer@kiel.de oder telefonisch unter  0431 - 90 12 37 1 oder 0431 - 90 12 33 5 melden.

 

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Landtagswahlbriefe im Briefkasten