Aufruf zum Einreichen von Projekten: "Vielfalt tut gut, Kieler Jugend für Toleranz und Demokratie"

Die Landeshauptstadt Kiel stellt auch für das Jahr 2023 wieder zusätzliche Mittel für Projekte im Rahmen „Vielfalt tut gut – Kieler Jugend für Toleranz und Demokratie“bereit.

Jugendeinrichtungen, Jugendverbände, Jugendinitiative, Vereine und Schulen werden hiermit aufgefordert Projekte durchzuführen, die:

  • das Thema Fremdenfeindlichkeit und Rassismus erläutern
  • das Erkennen von fremdenfeindlichen oder extremen Tendenzen ermöglichen
  • das Demokratieverständnis im Alltag vermitteln oder stärken

Viele Kinder und Jugendliche können fremdenfeindliche Aktivitäten nicht erkennen oder einordnen: Wie können sie an ihrer Schule, in ihrer Jugendeinrichtung, ihrem Jugendverband oder Verein dabei gestärkt werden?

Die Projekte sollen in ihrer Arbeit auch Rücksicht auf die individuellen Sichtweisen und Bedürfnisse von Mädchen* und Jungen* sowie jugendlichen Migrant*innen nehmen.

 

Die maximale Förderhöhe beträgt 5000,00 €-

Anträge sollen ab sofort gestellt werden.

Da die Projekte dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden, können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 31.03.2023 eingegangen sind

Der Start der Durchführung darf nicht vor der Bewilligung (voraussichtlich Mai/Juni 2023) liegen, die Projekte müssen spätestens am 31.Dezember 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.

 

Für die Projektbeantragung benötigen wir von Ihnen:

  • die Darstellung Ihres Projektes anhand dem ausgefüllten, anhängenden Projektblatt
  • einen Finanzierungsplan mit Angaben über die Einnahmen und Ausgaben, sowie einer Aufstellung der Zuschüsse und Angaben zu z.B. Honorargeldern, Stundenzahl, Materialkosten, Mieten etc.
  • die unterschriebene Erklärung, dass das Projekt ohne die hier beantragten Mittel nicht durchgeführt werden kann
  • Reichen Sie die Anträge bitte zweifach, auf dem Postweg und per Email (gerne Word-Datei) ein!

Nach Abschluss des Projektes (spätestens 31.12.2023) sind ein vereinfachter Verwendungsnachweis, sowie ein Sachbericht einzureichen. Diese müssen der Verwaltung bis zum 28.02.2024 vorliegen!

 

Nachfragen und Informationen bei Henning Orth, Tel. 0431-4557, Email: henning.orth@kiel.de

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