Frost und Schnee: Was muss ich tun?

Es schneit in Kiel und allerorten sind Schneemänner und Schneefrauen zu sehen. Aber gerade für ältere und gehbehinderte Menschen stellen schlecht geräumte Gehwege eine Gefahr dar.

Bei Schnee und Eis Gehwege räumen und streuen

Die Landeshauptstadt Kiel weist alle Grundstückseigentümer*innen auf deren gesetzliche Räumpflicht hin. Kieler*innen müssen, wenn sich Eis bildet, an jedem Werktag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr dafür sorgen, dass die an das jeweilige Grundstück angrenzenden Gehwege frei von Glatteis und gefahrlos begehbar sind. Glatteis, das nach 20 Uhr entsteht, ist bis 8 Uhr des Folgetages zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen können sich Betroffene mit der Eisbeseitigung bis 9 Uhr Zeit lassen.

Schnee muss an jedem Wochentag bis 9 Uhr geräumt werden. Wenn es tagsüber schneit, müssen Hausbesitzer*innen neuen Schnee innerhalb einer Stunde nach Ende des Schneefalls räumen. Um 20 Uhr endet die Schneeräumpflicht. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist dann bis 9 Uhr des folgenden Tages zu räumen, auch wenn es in der Zwischenzeit kontinuierlich schneit.

Wer verhindert ist und nicht selbst dafür sorgen kann, dass die an das Grundstück angrenzenden Flächen tagsüber schnee- und eisfrei sind, sollte in der Nachbarschaft um Hilfe bitten oder Dienstleister*innen mit dem Räumen beauftragen.

Beim Räumen von Gehwegen sollten Kieler*innen beachten, dass die Räumbreite mindestens 1,50 Meter betragen muss. Dabei ist Streusalz zwar ein effektives Mittel, allerdings darf es ausschließlich bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie überfrierender Nässe und Eisregen sowie an besonders gefährlichen Stellen eingesetzt werden. In anderen Fällen ist der Einsatz des Tieren und Pflanzen schadenden Streumittels verboten. Stattdessen sollten abstumpfende Stoffe wie Splitt, Granulat oder Sand Verwendung finden.

Hydranten nicht durch Schnee verdecken

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass Hydranten und die dazugehörigen Hinweisschilder ebenfalls von Schnee und Eis frei zu halten sind. Zugeschneite oder zugeschobene Hydranten müssen im Notfall gesucht und frei geschaufelt werden. Problematisch ist es auch, wenn Autofahrer*innen unbeabsichtigt auf einem Hydranten parken. Feuerwehrzufahrten dürfen nicht durch große Schneemengen versperrt werden und auch auf dem privaten Grundstück sollten die Wege so frei geräumt sein, dass Rettungskräfte problemlos das Haus erreichen können.

Zugang zu Mülltonnen freihalten

Damit die geräumten Schneemengen den Straßenraum nicht verengen, müssen Kieler*innen sie auf geeigneten Flächen ihres Grundstücks ablagern. Zu beachten ist, dass der Zugang zu den Abfallbehältern schneefrei sein muss. Nur wenn die Müllwerker die Tonnen auf dem kürzesten Weg sicher zum Sammelfahrzeug ziehen können, werden diese auch geleert.

Bioabfall in der Tonne lockern

Bei anhaltenden Minustemperaturen können feuchte Bioabfälle in der Braunen Tonne festfrieren. Beim Kippvorgang am Müllfahrzeug lassen sich die Tonnen dann eventuell nicht richtig leeren. Bioabfall könnte kurz vor der Leerung beispielsweise mit einem Spaten gelockert werden.

Erst Eis kratzen, dann Auto starten

Bei Frost muss meistens das Eis von den Autoscheiben gekratzt werden. Immer noch lassen viele Autofahrer*innen dabei ihren Wagen „warmlaufen“. Damit tun sie aber weder dem Auto noch der Umwelt etwas Gutes. Denn im Leerlauf kommt ein Motor nicht auf Betriebstemperatur und produziert deshalb auch nicht so recht Wärme. Dafür entsteht beim „Warmlaufen“ unnötig viel Abgas. Dies kann mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bestraft werden.

Auch der ABK räumt Schnee und klärt auf

Die Straßenreinigung des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel (ABK) sorgt mit bis zu 150 Mitarbeiter*innen in der Zeit von 6 bis 20 Uhr dafür, dass die Straßen, Radwege und öffentlichen Plätze der Landeshauptstadt verkehrssicher sind. Damit der Berufsverkehr fließen kann, befreit der ABK zunächst die verkehrswichtigen Straßen von Glatteis und Schnee. Nebenstraßen werden nachrangig bedient.

Alles Wissenswerte zum Winterdienst hat der ABK auf seiner Internetseite unter www.abki.de zusammengefasst. Neben den Regeln des Winterdienstes sind dort auch die häufigsten Fragen und Antworten zum Winterdienst hinterlegt sowie eine Winterdienstbroschüre zum Downloaden

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