Neues Wohnquartier „Steinbrügge“ in Neumühlen-Dietrichsdorf
Für eine innerstädtische Brachfläche in Neumühlen-Dietrichsdorf wurde der Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ entwickelt, um die rechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Wohngebiet zu schaffen. Das Projekt stand vor einer besonderen Herausforderung: Ein ursprünglich angewandtes, beschleunigtes Planungsverfahren (§ 13b BauGB) wurde durch ein Gerichtsurteil für unzulässig erklärt. Um das Vorhaben nicht zu gefährden, wurde der Plan in einem ergänzenden Verfahren nach § 215a BauGB „geheilt“ und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Geplant sind 88 Wohneinheiten, die überwiegend öffentlich gefördert sein sollen.
Das Bauvorhaben im Überblick
Das Projekt zielt darauf ab, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und dabei städtebauliche sowie ökologische Aspekte zu integrieren. Das Konzept legt großen Wert auf eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Infrastruktur.
Merkmale der städtebaulichen Planung:
- Architektur & Städtebau: Es entstehen fünf in der Höhe gestaffelte Gebäude mit 3 bis 4 Geschossen, die sich an die vorhandene Topografie des Geländes anpassen. Geplant sind insgesamt 88 Wohneinheiten. Ein Großteil des Parkraums wird in einer Tiefgarage untergebracht, was hochwertige und verkehrsberuhigte Freiflächen ermöglicht. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) ist auf 0,4 festgesetzt.
- Fokus auf sozialen Wohnungsbau: Ein zentrales Ziel ist die Entwicklung von Wohnraum mit einem überwiegenden Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen.
- Freiraum & Ökologie: Alle Hauptgebäude erhalten eine extensive Dachbegrünung. Der wertvolle Baumbestand entlang des Scheidebachs wird erhalten und durch einen neuen Fußweg ergänzt. Für 9 Bäume, die gefällt werden müssen, werden als Kompensation 12 neue Bäume innerhalb des Plangebiets gepflanzt. Der darüber hinausgehende Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt extern auf einer Fläche in Honigsee (Kreis Plön).
Mobilität & Nachhaltigkeit:
- Verkehrsanbindung: Die Erschließung erfolgt über die Oppendorfer Straße. Das Quartier verfügt über eine exzellente Anbindung an den ÖPNV, mit mehreren Bushaltestellen und dem Regionalbahnhof „Kiel-Oppendorf“ in fußläufiger Nähe. Zudem liegt es direkt an der Veloroute 7a.
- Fahrrad & Carsharing: Es werden rund 300 barrierefrei zugängliche Fahrradstellplätze geschaffen, die auch für E-Bikes und Lastenräder geeignet sind. Die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen ist ebenfalls vorgesehen.
- Energiekonzept: Die Wärmeversorgung ist über ein erdgasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) geplant. Zusätzlich ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern zur Stromerzeugung verpflichtend.
Umweltschutz:
- Lärm: Aufgrund der Nähe zur B 502 sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster) gemäß DIN 4109 an den Gebäudefassaden festgesetzt, um ruhige Wohnverhältnisse zu gewährleisten.
- Wasser: Das Regenwasser der versiegelten Flächen wird in unterirdischen Blockrigolen gesammelt und gedrosselt in den Scheidebach eingeleitet, um eine Überlastung des Gewässers zu verhindern
Verfahren und aktueller Status
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung vom 20. Juni bis 26. Juli 2024 hat die Kieler Ratsversammlung am 19. September 2024 die Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 994V „Steinbrügge“ ist mit seiner öffentlichen Bekanntmachung am 11. Oktober 2024 in Kraft getreten.
Sachstand
- Aufstellungsbeschluss gefasst
- Der Umweltbericht wird erarbeitet
- Ein Bebauungsplanentwurf wurde erstellt
- Gesetzliche Beteiligung nach §3 Baugesetzbuch
- Der Satzungsbeschluss war für das dritte Quartal 2024 vorgesehen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 BauGB waren Bürger*innen dazu eingeladen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Stellungnahmen konnten bis zum 26. Juli 2024 abgegeben werden. Weitere Informationen und die Planungsunterlagen finden Sie unter www.kiel.de/bauleitplanung und im Digitalen Atlas Nord (www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung)
Kontakt
Tiefbauamt
Landeshauptstadt Kiel
Fleethörn 9
24103 Kiel
tiefbauamt@kiel.de





