KOOLKIEL

Werftbahnstraße 1 bis 8 (W8)


In dem Bereich zwischen Werftbahnstraße, Gablenzstraße, Werftstraße sowie dem Grünzug am Schwedendamm soll ein völlig neues Quartier (KOOLKIEL) entwickelt werden. Zu diesem Zweck wurde die Kap Horn GmbH gegründet. Die Kap Horn GmbH hatte das Grundstück Werftbahnstraße 1 von der Landeshauptstadt Kiel erworben und ist mittlerweile ebenfalls Eigentümerin der übrigen Flächen des Quartiers KOOLKIEL. 

Anfang 2021 zogen sich mehrere mögliche Hotelbetreiber*innen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen großen Unsicherheiten in der Tourismusbranche aus dem Projekt zurück. Trotz intensiver Bemühungen und obwohl das Projektgrundstück eine herausragende Lage im südlichen Hörnbereich aufweist, konnten damals keine neuen Interessent*innen für den Betrieb des Hotels KOOLKIEL gefunden werden.

(Quelle: Landeshaupstadt Kiel)

Sachstand

Für die Entwicklung des Quartiers KoolKiel ist der Entwurfsbeschluss der drei vorhabenbezogenen Bebauungspläne in der Sitzung des Bauauschusses am 30. März 2023 beschlossen worden.

Die Nutzungsabsichten der Vorhabenträger*innen haben sich aufgrund der veränderten Nachfrage nach dem Abklingen der Corona-Pandemie erneut geändert: Als künftige Nutzungen sind in dem Hauptgebäude zwei Hotels mit insgesamt etwa 285 Zimmern, ein Boarding House mit 104 Apartments sowie kleinflächiger Einzelhandel und Gastronomie vorgesehen.

Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen im KoolKiel-Quartier liegt über der geforderten Quote von 30 Prozent. Entlang der Werftstraße werden in drei sechsgeschossigen Punkthäusern, die ebenfalls an „tanzende Würfel“ erinnern, auf einem gemeinsamen Sockelgeschoss 154 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Im Erdgeschoss sind eine Tagespflegeeinrichtung sowie Gewerbe und kleinflächiger Einzelhandel vorgesehen. An der Werftbahnstraße entstehen in zwei siebengeschossigen Wohnzeilen 183 frei finanzierte Wohnungen. Die Wohnzeilen sollen auf einem gemeinsamen Sockelgeschoss stehen, in dem gewerbliche Nutzungen geplant sind. Insgesamt liegt der Anteil des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus an der gesamten wohnlich genutzten Geschossfläche bei 42 Prozent.

Nach Beschlussfassung durch den Bauausschuss werden die Entwürfe der vorhabenbezogenen Bebauungspläne für einen Monat öffentlich ausgelegt und unter Weitere Informationen zur Verfügung stehen.

(Quelle: Landeshaupstadt Kiel)

Kosten

Kosten trägt der Vorhabenträger.