KOOLKIEL

Werft­bahnstraße 1 bis 8 (W8)

In dem Bereich zwischen Werftbahnstraße, Gablenzstraße, Werftstraße sowie dem Grünzug am Schwedendamm soll ein völlig neues Quartier (KOOLKIEL) entwickelt werden. Zu diesem Zweck wurde die Kap Horn GmbH gegründet. Die Kap Horn GmbH hatte das Grundstück Werftbahnstraße 1 von der Landeshauptstadt Kiel erworben und ist mittlerweile ebenfalls Eigentümerin der übrigen Flächen des Quartiers KOOLKIEL. 

(Quelle: Landeshauptstadt Kiel)

Sachstand

Im ersten Bauabschnitt entstehen 154 öffentlich geförderte Wohnungen, die nach Fertigstellung in den Bestand der Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) übergehen. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln der Stadt Kiel und Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein. Geplant sind Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen mit Mietpreisen ab 6,80 Euro pro Quadratmeter im ersten Förderweg. Die KiWoG übernimmt die Vermietung in Abstimmung mit dem Amt für Wohnen und Grundsicherung. Insgesamt umfasst der Neubau rund 10.630 m² Wohnfläche. Zusätzlich sind 14 gewerbliche "Longstay Apartments" geplant.

Geplante Fertigstellung/Eröffnung ist der 27. Juli 2027.

Im zweiten Bauabschnitt sind auf dem Grundstück an der Werftbahnstraße im nördlichen Bereich zunächst ein markantes "verrücktes Hochhaus" mit Hotelnutzung sowie anschließend die Realisierung von 180 Wohnungen und gewerblichen Einrichtungen im Erdgeschoss geplant. Für das Hochhaus, das rund 65 Meter hoch werden und 21 Geschosse umfassen soll, sind zwei Hotels vorgesehen: ein Vier-Sterne-Plus-Hotel mit etwa 140 Zimmern und ein Drei-Sterne-Plus-Hotel mit etwa 180 Zimmern. Zudem wird ein Beherbergungsbetrieb mit 140 Appartements integriert. Das Gebäude soll eine Rooftop-Bar erhalten, jedoch musste die Fassadengestaltung aus Brandschutzgründen vereinfacht werden.

Auf dem angrenzenden Grundstück an der Ecke Adolf-Westphal-Straße/Anni-Wadle-Weg wird das Projekt KoolKiel 2 entwickelt. Neben den notwendigen Stellplätzen für das Sozialministerium und für KoolKiel sind auch gegebenenfalls weitere soziale Einrichtungen vorgesehen.

(Quelle: Pressemitteilung Landeshauptstadt Kiel: Stand Februar 2024, KN: Stand Februar 2025) 

Kosten

Kosten trägt der Vorhabenträger.

Kontakt

Stadtplanungsamt

Verbindliche Bauleitplanung, Städtebauliche Projektentwicklung
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