Fördertöpfe Kieler Ostufer

Überblick der für das Kieler Ostufer relevanten Förderprogramme

Sie haben eine Projektidee, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel das Projekt umzusetzen? Dann haben Sie nun die Möglichkeit über die Fördertöpfe die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Alle Angaben wurden für Sie von uns zusammengetragen und sind ohne Gewähr. Für alle aktuellen Hinweise und Informationen, besuchen Sie bitte die Internetseite des jeweiligen Förderprogramms.

Gefördert wird:

WasKunst, Kultur und Wissenschaft, Völkerverständigung, bürgerschaftliches Engagement
WerInstitutionen, Vereine, Einzelpersonen
Höhekeine Angaben
FristAntragstellung laufend

Gefördert wird:

WasGemeinnützige Projekte mit dauerhafter Wirkung in Kiel, die die Identifikation mit der Stadt fördern und das Gemeinwesen nachhaltig stärken.
Werbestehende Stiftungen, Initiativen und Vereine
Höhekeine Angabe
Fristkeine Angabe

Gefördert wird:

WasProjekte, die auf überörtlicher Ebene ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern und Arbeit von Organisationen von Migratan*innen stärken und sichtbar machen
Werfreie, nicht gewinnorientierte Organisationen
Höhe50000€ (min. 10.000€)
Frist15.11. des Vorjahres

Gefördert wird:

WasSport, Kunst und Kultur, Umwelt, Bildung und Soziales, Wissenschaft etc.
Wergemeinnützige Vereine und Organisationen
Höhekeine Angaben
FristAntragstellung laufend

Gefördert wird:

WasProjekte, die ihren Schwerpunkt in der Mehrgenerationenarbeit oder die Teilhabe von Menschen mit Demenz zum Ziel haben
WerEinzelpersonen, Vereine, Verbände oder Selbsthilfegruppen
Höhe2.500 Euro
Frist40.000 Euro

Gefördert wird:

Wasnichtorganisierte und organisierte Sportangebote
WerKieler Sportvereine, Bildungseinrichtungen, Bürgerinitiativen sowie Einzelpersonen
Höhe• Sportvereine: bis max. 10.000 Euro (Anschaffungen bis max. 5.000 Euro)
• Sanierungen vereinseigener Anlagen mit einer Förderquote von 50 % mit max. bis zu 50.000 € pro Sanierungsvorhaben.
• andere Kieler Antragssteller* innen: bis max. 1.000 Euro (Anschaffungen bis max. 500 Euro).
FristAnträge für die erste Gremiumssitzung sind bis zum 01.02., Anträge für die zweite Gremiumssitzung bis zum 01.09. eines Jahres zu stellen.

Gefördert wird:

WasKunst, Kultur, Sport, Völkerverständigung, Stärkung der Identifikation mit dem Stadtteil
WerInstitutionen, Vereine, Einzelpersonen
Höhekeine Angaben
FristAntragsstellung laufend

Gefördert wird:

WasExistenzgründung in Gaarden, positive Vermarktung und Präsentation Gaardens, nachhaltige Stärkung und Außenwirkung
WerGründungswillige, Unternehmen und Kulturprojekte
Höhe• laufende Kosten wie z.B. Mieten oder Telekommunikation
• jeder zu Fördernde muss grundsätzlich auch ohne die Förderung am Markt bestehen können
Fristschriftlich bis zum 10.11.2022

Gefördert wird:

WasNachbarschaftliche Zusammenarbeit sowie Projekte die das Zusammenleben fördern
WerVereine, gemeinnützige Einrichtungen, Stadtteilinitiativen, Ortsbeiräte und Einzelpersonen
Höhe25.000 Euro. Es können auch Projekte mit geringeren Kosten eingereicht werden.
FristEinsendeschluss für Anträge: 17. Januar 2023

Gefördert wird:

WasReisen und Projekte zwischen Kiel und den jeweiligen Partnerstädten
WerJuristische Personen, Natürliche Personen, Gemeinnützige Vereine, Anstalten des öffentlichen Rechts mit satzungsmäßiger Befugnis für Rechtsgeschäfte mit Dritten
Höhe2.500 Euro bis 20.000 Euro
Frist31.10.2022

Gefördert wird:

WasOrganisations- und Entwicklungsförderung vor dem Hintergrund der medienpädagogischen Arbeit
WerProjekte und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Höhe10.000 Euro, Eigenanteil nicht erforderlich
FristAntragsfrist 2023 noch nicht veröffentlicht, startet vsl. im April 2023

Gefördert wird:

WasTeilhabe von Menschen mit Behinderung und die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung unterstützen
WerEinzelpersonen, Vereine, Verbände oder Selbsthilfegruppen
Höhe10.000 Euro
FristAnträge sind schriftlich bis zum 30. April 2023 einzureichen.

Gefördert wird:

WasEntwicklung- und Umsetzung einer Kunstaktion mit Bürgerbeteiligung für den Stadtteil
WerKunstschaffende aus ganz Kiel
Höhe1.000 Euro
Frist20. März 2023

Gefördert wird:

WasEinzelfallhilfen, die geeignet sind, den seelischen oder körperlichen Zustand der hilfsbedürftigen Person bzw. die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit zu beseitigen oder zu lindern
WerFür Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre, wohnhaft im Bereich der Landeshauptstadt Kiel, von Grundsicherung und/oder einer geringen Altersrente lebend.
Höhekeine Angaben
FristAnfragen sind jederzeit möglich

Gefördert wird:

WasSoziale Projekte, die die Lebensbedingungen von benachteiligten Personengruppen unterstützen und fördern (sozial, gesundheitlich, psychisch, finanziell).
WerGemeinnützige Einrichtungen und Vereine
Höhekeine Angaben
Frist21. Mai 2023

Gefördert wird:

Wasunterschiedliche Förderprogramme zur Stärkung der Kieler Kultur- und Kreativwerkstatt
WerKünstler*innen sowie kulturelle Initiativen
HöheBetrag ist abhängig von der Art der Förderung
FristFrist ist abhängig von der Art der Förderung

Gefördert wird:

WasFörderung von öffentlichen kulturellen Veranstaltungen und Projekten
WerInstitutionen, Vereine etc. sowie Einzelpersonen
Höhe5.000 Euro
FristAntragstellung laufend

Gefördert wird:

WasTräger*in oder Einrichtung bezogen auf die Gesamtheit ihrer Tätigkeiten (Globalförderung).
Wernicht-kommunale Kultureinrichtungen und Vereine
Höhekeine Angaben
FristAntragstellung laufend

Gefördert wird:

WasNeuproduktionen und Großprojekte mit überregionaler Strahlkraft v.a. in den Bereichen Freies Theater, Medienkunst, Musikproduktionen
WerKieler Kunst- und Kulturschaffende
Höhe5.000 bis 50.000 Euro
FristAntragsstellung laufend

Gefördert wird:

WasProjekte, die einen ganzheitlichen kulturellen Bildungsansatz für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Rahmen aufweisen
WerNatürliche oder juristische Personen
Höhe500 Euro bis 3.000 Euro
FristAntragstellung laufend

Gefördert wird:

Wasaußerschulische kulturelle Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche
WerVereine, Verbände, Initiativen, Jugend- und Bildungseinrichtungen
Höhekeine Angabe
Fristabhängig vom Programmpartner

Gefördert wird:

WasNeuartige Projekte mit Ausrichtung auf ein junges Publikum und den Austausch mit der Bevölkerung
WerDie Volksgruppe der dänischen Minderheit
Höhekeine Angaben
FristAntragstellung laufend

Gefördert wird:

WasProjekte zur Förderung des Erhalts und der Stärkung der Demokratie, der Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und der Vorbeugung gegen Extremismus
WerVereine, Initiativen und Selbstorganisationen die sich aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung und für gesellschaftliche Vielfalt einsetzen
Höhekeine Angaben
FristAnträge können jeder Zeit per Mail und auf dem Postweg eingereicht werden. Der Begleitausschuss tagt einmal im Monat.

Gefördert wird:

WasNachhaltige Projekte zu Themen wie Energie, Mobilität, Ernährung etc.
WerZivilgesellschaft
Höhe2.500 bis 15.000 Euro
Fristschriftlich bis zum 31.10.2022

Gefördert wird:

WasDie Landeshauptstadt Kiel unterstützt den Kieler Sport - vor allem die Vereine - nach den gegebenen Möglichkeiten ideell, materiell oder finanziell.
WerKieler Sportvereine, Sportfachverbände und andere Sportorganisationen
Höhekeine Angaben
FristVariiert je nach Förderbereich

Gefördert wird:

WasMaßnahmen wie zum Beispiel technische Umrüstungen zum Energieeinsparen, Begrünungen von Außenanlagen oder Öffentlichkeitsarbeit
WerUmweltvereine und -verbände, Sportvereine, Kleingruppen wie Kinderhorte, Schülergruppen, Einzelpersonen.
Höhekeine Angaben
FristAntragstellung laufend

Gefördert wird:

WasKultur im Stadtteil, Stärkung von nachbarschaftlichen Kontakten und des Zusammenlebens, Mitmachaktionen/Festivitäten und sozial-integrative Projekte
WerEinzelpersonen, Initiativen oder Vereine.
Höhe5.000 Euro
FristAnträge sind schriftlich bis zum 08.05.2023 einzureichen.

Gefördert wird:

WasKultur im Stadtteil, Stärkung von nachbarschaftlichen Kontakten und des Zusammenlebens, Mitmachaktionen/Festivitäten und sozial-integrative Projekte
WerEinzelpersonen, Initiativen oder Vereine.
Höhe5.000 Euro
FristAnträge sind schriftlich bis zum 01.06.2023 einzureichen.

Gefördert wird:

WasProjekte zum Thema Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
WerJugendeinrichtungen, Jugendverbände, Jugendinitiativen, Vereine und Schulen
Höhe5.000 Euro
Fristbis 31.03.2023

Gefördert wird:

WasAktivitäten und Veranstaltungen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und des Zusammenlebens in Kiel
WerVereine, Verbände, Gruppen, Initiativen und Ehrenamtliche
Höhegroße Projekte bis zu 10.000 Euro, Ehrenamtliche Arbeit bis zu 500 Euro
FristFür große Projekte bis Freitag, 31. März 2023, laufende Antragsstellung für Ehrenamtliche.