Gaardener Kreativtopf

Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Gaarden“

Die Ratsversammlung hat erneut für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Gaarden 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. Sie unterstreicht damit die Wichtigkeit dieser Branche für den Standort. Es sollen Projekte gefördert werden, die vor allem den Wirtschaftsstandort stärken.

Bis zum 10. November 2022 können Anträge gestellt werden, bis zu 1.000 Euro Förderung sind pro Antrag möglich.

Folgende Projekte kommen für eine Förderung in Frage:

1. Gründungswillige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, die eine Existenzgründung in Gaarden vornehmen wollen
Umfragen unter Kultur- und Kreativschaffenden haben ergeben, dass der Standort Gaarden äußerst attraktiv sein kann. Um die Szene im Stadtteil weiter zu stärken, sollen Existenzgründungen gefördert werden. Hier kann z.B. eine Werbekampagne oder die Anschaffung notwendiger Technik unterstützt werden.

2. Bestehende Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort Gaarden mit ihren Produkten oder Dienstleistungen nach außen hin präsentieren und damit positiv vermarkten
Der Besatz an Unternehmen aus diesem Bereich ist in Gaarden nicht unerheblich. Um diese Unternehmen weiter zu stärken und auszubauen, sollen Fördergelder in diesen Bereich fließen. Auch hier können z. B. Werbekampagnen gefördert werden; die Mittel könnten auch für die Erneuerung der Firma eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen mit ihren Produkten auch eine Wirkung über den Stadtteil hinaus entfalten.

3. Kulturprojekte, die den Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken und eine Außenwirkung entfalten
Kulturprojekte können den Wirtschaftsstandort stärken, indem sie z. B. Menschen auch von außerhalb in den Stadtteil ziehen. Sie leisten damit einen Beitrag zur Erneuerung und Aufwertung des Stadtteils sowie zur Förderung von unternehmerischer Tätigkeit, Innovation, Beschäftigung und Nachhaltigkeit. Nicht gemeint sind klassische Kulturprojekte, die ggfs. aus anderen Töpfen gefördert werden können.

Nicht förderfähig sind laufende Kosten wie z. B. Mieten oder Telekommunikation. Jede*r zu Fördernde muss grundsätzlich auch ohne die Förderung am Markt bestehen können. Über die Förderung entscheidet ein Beirat, der aus Vertreter*innen des Stadtteils, des Wirtschaftsbüro Gaarden und der Verwaltung zusammengesetzt ist.

Kontakt

Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH

Silke Solbach
  0431 – 97 99 53 45
 silke.solbach@kiel.de

Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH
Vinetaplatz 2
24143 Kiel