Gaardener Kreativtopf

Förderung der Kultur- und Kreativ­wirtschaft in Gaarden

Die Ratsversammlung stellt jährlich 5.000 Euro zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Gaarden zur Verfügung. Sie unterstreicht damit die Wichtigkeit dieser Branche für den Standort. Mit dem Geld sollen kreativ tätige Menschen gefördert werden, die durch ihre Tätigkeit zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes beitragen. Förderungen sind möglich für:

1. In der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätige, die eine Existenzgründung in Gaarden anstreben:

Kultur- und Kreativschaffende schätzen Gaarden als attraktiven und kreativen Standort. Um die Szene im Stadtteil weiter zu stärken, sollen Existenzgründungen gefördert werden. Hier kann z. B. eine Werbekampagne, notwendige Technik oder Ausstattung unterstützt werden.

2. Bereits in der Gaardener Kreativwirtschaft tätige Menschen und bestehende Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort Gaarden mit ihren Produkten oder Dienstleistungen nach außen hin präsentieren und damit positiv vermarkten.

Die Mittel können z. B. für Werbung, Ersatzanschaffungen, Ausstattung oder Material eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen mit ihren Produkten eine Sichtbarkeit und Wirkung, auch über den Stadtteil hinaus, entfalten.

3. Kulturprojekte, die den Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken und eine Außenwirkung entfalten.

Gemeint sind hier Projekte, die mit kreativen Inhalten die Sichtbarkeit und Präsentation der Gaardener Kreativwirtschaft fördern und so einen Beitrag leisten zur Stärkung des Standortes. Nicht gemeint sind klassische Kulturprojekte, die ggfs. aus anderen Töpfen gefördert werden können.

Nicht förderfähig sind laufende Kosten wie z. B. Mieten oder Telekommunikation. Bereits getätigte Ausgaben sind ebenfalls nicht förderfähig. Jede*r zu Fördernde muss grundsätzlich auch ohne die Förderung am Markt bestehen können. Über die Förderung entscheidet ein Beirat, der aus Vertreter*innen des Stadtteils, der Kultur- & Kreativwirtschaft und der Verwaltung zusammengesetzt ist. Einzelanträge werden in der Regel mit bis zu 1.000 € gefördert.

 

Die Anträge können formlos und per Mail bis zum 25. November 2025 gestellt werden.

Kontakt

Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH

Silke Solbach
0431 – 97 99 53 45
silke.solbach@kieler-ostufer.de

Vinetaplatz 2
24143 Kiel